Gewährleistungs- und Garantielabel ab 2026: Pflichten für Händler

https://webdesign118.de | Webdesign118 | Webdesign & digitale Lösungen aus Leipzig

Ab dem 27. September 2026 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Kennzeichnungspflichten für Händler, die physische Waren an Verbraucher verkaufen. Das Gewährleistungs- und Garantielabel, bestehend aus zwei getrennten Kennzeichnungen, soll für mehr Transparenz beim Einkauf sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick zeigen, welche Rechte sie haben. Für Sie als Händler, Hersteller oder Marketingverantwortlichen bedeutet das: Sie müssen sich jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. Die gute Nachricht: Mit einer strukturierten Vorgehensweise und den offiziellen Vorlagen ist die Umsetzung gut machbar.

Table of Contents

Was sich ab dem 27. September 2026 ändert: Die neuen Label-Pflichten im Überblick

Die Europäische Union führt zum Stichtag 27. September 2026 zwei neue Kennzeichnungen ein, die den Verbraucherschutz im Handel spürbar stärken sollen. Das erste ist das verpflichtende Gewährleistungslabel, offiziell als "harmonisierte Hinweise zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten" bezeichnet. Es informiert Käufer darüber, dass ihnen beim Erwerb beweglicher körperlicher Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte zustehen. Das zweite ist das GARAN-Label, ein harmonisiertes Kennzeichen für kommerzielle Haltbarkeitsgarantien, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz kommt.

A woman paying by card at a store counter, handing card to female cashier.
Photo by Vitaly Gariev on Pexels

Die rechtliche Grundlage bildet die Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825, die bereits im Jahr 2024 verabschiedet wurde. Die konkreten Gestaltungsvorgaben für beide Labels sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. In Deutschland wurde die Richtlinie durch ein nationales Umsetzungsgesetz in deutsches Recht überführt, das am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Damit ist der rechtliche Rahmen vollständig und verbindlich.

Für Ihren Online-Shop oder Ihr Ladengeschäft bedeutet das konkret: Das Gewährleistungslabel ist für nahezu alle B2C-Verkäufe physischer Waren Pflicht. Das GARAN-Label hingegen wird nur dann relevant, wenn ein Hersteller eine freiwillige Garantie anbietet, die bestimmte Bedingungen erfüllt. Wer die neuen Pflichten nicht beachtet, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände sowie mögliche Bußgelder. Die Übergangsfrist bis September 2026 sollten Sie daher aktiv nutzen. Ein wichtiger Hinweis vorab: Die Labels dürfen bereits vor dem Stichtag verwendet werden. Wer früh umstellt, verschafft sich einen Compliance-Vorsprung und vermeidet den Last-Minute-Stress.

Gewährleistung vs. Garantie: Der entscheidende Unterschied

Bevor Sie mit der praktischen Umsetzung beginnen, sollten Sie den grundlegenden Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie verstehen. Diese Unterscheidung ist das Fundament für die korrekte Anwendung der neuen Kennzeichnungen und hilft Ihnen, typische Fehler zu vermeiden.

Die Gewährleistung ist die gesetzlich verpflichtende Sachmängelhaftung. Wenn Sie als Händler eine Ware an einen Verbraucher verkaufen, haften Sie dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. In der gesamten Europäischen Union beträgt diese gesetzliche Gewährleistungsfrist mindestens zwei Jahre, wobei einige Mitgliedstaaten längere Fristen vorsehen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie oder der Hersteller zusätzliche Garantien anbieten.

From above of blue jeans with retail price and size label placed on white table
Photo by Atlantic Ambience on Pexels

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht. In der Regel wird sie vom Hersteller abgegeben und verspricht beispielsweise, dass ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum hinweg funktionsfähig bleibt. Anders als die Gewährleistung ist die Garantie keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Marketinginstrument und ein Qualitätsversprechen. Genau hier setzen die beiden neuen Labels an: Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Rechte, das GARAN-Label kennzeichnet ausschließlich freiwillige kommerzielle Haltbarkeitsgarantien von Herstellern.

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Smartphone-Hersteller bietet drei Jahre Garantie auf den Akku an. Das GARAN-Label ist in diesem Fall nur dann Pflicht, wenn die Garantie das gesamte Produkt abdeckt, kostenlos ist und länger als zwei Jahre läuft. Deckt die Garantie nur den Akku ab, darf das Label nicht verwendet werden. Für Ihre Kundenkommunikation ist entscheidend: Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von allen Garantieversprechen unberührt. Beide Rechte bestehen nebeneinander und können sich ergänzen.

Das Gewährleistungslabel: Pflicht für fast alle Händler

Das Gewährleistungslabel ist die umfassendste Neuerung für den Handel. Es betrifft nahezu jeden, der physische Waren an Verbraucher verkauft, und stellt damit die größte praktische Herausforderung dar.

Für wen das Gewährleistungslabel gilt

Der Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst. Alle B2C-Verkäufer von beweglichen körperlichen Waren sind betroffen, unabhängig davon, ob sie online oder im stationären Handel verkaufen. Auch Waren mit digitalen Elementen fallen unter die Pflicht, etwa Smartphones, Smart-Home-Geräte oder vernetzte Haushaltsgeräte. Diese Produkte gelten rechtlich als Waren mit digitalen Elementen und sind ausdrücklich in den Anwendungsbereich einbezogen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Alltagsgeschäfte mit sofortiger Erfüllung sind von der Label-Pflicht ausgenommen. Dazu gehören Lebensmittel, Medikamente oder Kleidung, die im Ladengeschäft gekauft und unmittelbar mitgenommen werden. Auch Verträge unter 40 Euro, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und bei denen sofort gezahlt wird, sind ausgenommen. Reine B2B-Geschäfte fallen ebenfalls nicht unter die neuen Pflichten, da der Verbraucherschutz hier nicht greift. Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen sind von der Label-Pflicht ausgeschlossen, für sie bleibt lediglich die allgemeine Informationspflicht über Gewährleistungsrechte bestehen.

Design- und Anzeigepflichten im Detail

Die Gestaltung des Gewährleistungslabels ist streng reglementiert und lässt keinen Spielraum für eigene Anpassungen. Das Design ist unveränderbar und muss exakt der EU-Vorgabe entsprechen. Ein zentrales Element ist der scannbare QR-Code, der Verbraucher zu weiterführenden Informationen führt. Für den Druck gilt eine Mindestgröße im Format DIN A4. Online muss das Label vollständig und sofort sichtbar sein, verschachtelte Ansichten oder versteckte Platzierungen sind nicht zulässig.

Bei den Farbvorgaben gibt es eine wichtige Unterscheidung zwischen stationärem Handel und Online-Shops. Im Ladengeschäft dürfen Sie das Label in Schwarz-Weiß ausdrucken, was die praktische Handhabung erleichtert und Druckkosten spart. Online ist hingegen die Farbversion verpflichtend. Die Platzierung im stationären Handel sollte gut sichtbar an der Kasse oder im Eingangsbereich erfolgen, sodass Kunden das Label nicht übersehen können. Online empfehlen wir die direkte Platzierung auf der Produktseite, idealerweise in der Nähe der Preis- und Bestellinformationen. Die Frage, ob eine Anzeige ausschließlich an der Kasse ausreichend ist, wird derzeit noch diskutiert. Die Produktseite ist der sicherere Ort und bietet zugleich den Vorteil, dass Kunden die Information genau dann sehen, wenn sie eine Kaufentscheidung treffen.

Das GARAN-Label: Freiwillige Garantien richtig kennzeichnen

Das GARAN-Label ist das zweite Element der neuen Kennzeichnungspflichten. Es betrifft nicht alle Händler, sondern nur diejenigen, die Produkte mit bestimmten Herstellergarantien verkaufen. Dennoch sollten Sie die Bedingungen genau kennen, um im Einzelfall richtig zu handeln.

Wann das GARAN-Label zum Einsatz kommt

Vier Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit das GARAN-Label verwendet werden muss. Erstens: Die Garantie muss länger als zwei Jahre laufen. Zweitens: Sie muss für den Verbraucher kostenlos sein. Drittens: Sie muss das gesamte Produkt abdecken, nicht nur einzelne Teile oder Komponenten. Viertens: Der Hersteller muss dem Händler die Informationen über die Garantie aktiv übermitteln. Nur wenn alle vier Punkte zutreffen, wird das Label relevant.

Eine wichtige Entlastung für den Handel: Es besteht keine Pflicht zur Nachforschung. Sie müssen nicht aktiv prüfen, ob Hersteller qualifizierende Garantien anbieten. Nur wenn der Hersteller Sie informiert, wird das GARAN-Label für Sie relevant. Diese Regelung reduziert den administrativen Aufwand erheblich und verhindert, dass Händler für Versäumnisse der Hersteller haften. Eine ausdrückliche Warnung gilt für Teilgarantien: Deckt eine Garantie nur Teile des Produkts ab, etwa nur den Motor eines Fahrzeugs oder nur den Akku eines Smartphones, darf das GARAN-Label nicht verwendet werden. Stattdessen muss der Verbraucher klar und deutlich über die Teildeckung informiert werden. Ein Sonderfall betrifft Eigenmarken: Wenn Sie als Händler eigene Garantien anbieten, die die vier Bedingungen erfüllen, gelten für Sie die Herstellerpflichten. Sie müssen dann Ihre Händler aktiv informieren und das GARAN-Label bereitstellen.

Gestaltungsvorgaben für das GARAN-Label

Auch das GARAN-Label folgt einem festgelegten Design, das nicht verändert werden darf. Es enthält den Titel "GARAN", ein Haken-Symbol, ein Kalender-Symbol für die Laufzeit in Jahren sowie einen QR-Code. Ein visueller Verweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ist ebenfalls vorgeschrieben, um die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie auch optisch zu verdeutlichen. Für die Online-Darstellung gilt eine Mindestgröße von 95 x 100 Millimetern. Das ist deutlich größer als viele Händler erwarten würden, planen Sie daher ausreichend Platz auf Ihren Produktseiten ein. Die offiziellen Vorlagen für beide Labels stehen auf der EU-Website sowie über die IHK-Portale zum Download bereit. Nutzen Sie ausschließlich diese hochauflösenden Vektordateien, um die Designvorgaben exakt einzuhalten.

So setzen Sie die neuen Label-Pflichten in Ihrem Unternehmen um

Die praktische Umsetzung ist der entscheidende Schritt. Mit einer klaren Vorgehensweise und der richtigen Priorisierung bewältigen Sie die Anforderungen ohne unnötigen Aufwand. Die folgenden Anleitungen helfen Ihnen, strukturiert vorzugehen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Online-Händler

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihres Sortiments. Identifizieren Sie alle Produkte, die unter die Label-Pflicht fallen, und trennen Sie diese von den ausgenommenen Artikeln. Diese Übersicht ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und hilft Ihnen, den Umfang der Anpassungen realistisch einzuschätzen. Beschaffen Sie anschließend die offiziellen Label-Dateien von der EU-Website. Achten Sie darauf, die hochauflösenden Vektordateien zu verwenden, die für die jeweilige Anwendung vorgesehen sind.

Die Implementierung im Shop-System ist der technisch anspruchsvollste Teil. Platzieren Sie das Gewährleistungslabel auf jeder Produktseite, idealerweise in der Nähe der Preis- und Bestellinformationen. Achten Sie auf die Mindestgröße und die Farbvorgaben im responsiven Design, damit das Label auf allen Endgeräten korrekt dargestellt wird. Eine technisch saubere Umsetzung ist hier entscheidend, denn fehlerhafte Darstellungen können als Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten gewertet werden. Wer bei der technischen Integration Unterstützung benötigt, findet in einer professionellen WordPress-Umsetzung mit Fokus auf rechtssicherem Webdesign eine solide Basis.

Dokumentieren Sie Ihre Umsetzung sorgfältig. Halten Sie fest, welche Hersteller Ihnen Garantieinformationen übermittelt haben und für welche Produkte das GARAN-Label relevant ist. Diese Dokumentation dient als Nachweis im Falle einer Prüfung und erleichtert die laufende Aktualisierung. Planen Sie außerdem regelmäßige Überprüfungen ein, um neue Produkte oder geänderte Herstellergarantien zeitnah zu berücksichtigen.

Checkliste für den stationären Einzelhandel

Für den stationären Handel gelten eigene Anforderungen, die sich in einer praktischen Checkliste zusammenfassen lassen. Drucken Sie das Gewährleistungslabel in DIN A4 aus, wahlweise farbig oder in Schwarz-Weiß. Platzieren Sie es gut sichtbar an der Kasse oder im Eingangsbereich, sodass es von Kunden nicht übersehen werden kann. Die Sichtbarkeit ist ein zentrales Kriterium, eine Platzierung in einer abgelegenen Ecke erfüllt die Anforderungen nicht.

Schulen Sie Ihr Personal, damit es Kundenfragen zu den neuen Labels beantworten kann. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklären und auf Nachfrage die Bedeutung der Labels erläutern können. Prüfen Sie außerdem, ob Sie Produkte mit Herstellergarantien über zwei Jahren verkaufen und ob Sie die entsprechenden Informationen erhalten haben. Aktualisieren Sie Ihre AGB und Kundeninformationen, um die neuen Hinweise konsistent zu integrieren. Eine stimmige Gesamtkommunikation vermeidet Widersprüche und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.

Besonderheiten für Hersteller

Hersteller tragen eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Wenn Sie freiwillige Garantien anbieten, die länger als zwei Jahre laufen, müssen Sie Ihre Händler aktiv über die Garantiebedingungen informieren. Nur wenn diese Informationsübermittlung erfolgt, wird das GARAN-Label für den Handel relevant. Stellen Sie sicher, dass Ihre Garantieversprechen klar und eindeutig kommuniziert werden. Das GARAN-Label ist nur bei Vollabdeckung des Produkts zulässig, Teilgarantien müssen anders gekennzeichnet werden. Nutzen Sie die Übergangszeit bis September 2026, um Ihre Garantieprozesse zu überprüfen und anzupassen. Eine frühzeitige Abstimmung mit Ihren Handelspartnern verhindert Missverständnisse und stellt sicher, dass die Kennzeichnung reibungslos funktioniert.

Häufige Fehler und Stolperfallen vermeiden

Die neuen Label-Pflichten sind komplex, und in der Praxis lauern einige typische Fehler. Wer diese kennt, kann sie gezielt vermeiden und reduziert das Risiko von Abmahnungen erheblich.

Der erste häufige Fehler ist die Platzierung des Gewährleistungslabels ausschließlich an der Kasse. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Praxis ist umstritten, und die Produktseite ist der deutlich sicherere Ort. Online sollten Sie das Label direkt dort anzeigen, wo die Kaufentscheidung fällt. Der zweite Fehler betrifft die Verwendung des GARAN-Labels bei Teilgarantien. Dies ist ausdrücklich verboten und kann zu Abmahnungen führen. Prüfen Sie daher genau, ob eine Garantie tatsächlich das gesamte Produkt abdeckt, bevor Sie das Label verwenden.

Der dritte Fehler ist die Anpassung des Labels in verkleinerter Form oder mit eigenem Design. Die Vorgaben sind strikt und unveränderbar, jede Abweichung stellt einen Verstoß dar. Verwenden Sie ausschließlich die offiziellen Vorlagen in der vorgeschriebenen Größe. Der vierte Fehler ist die Annahme, dass digitale Produkte von allen Label-Pflichten befreit sind. Zwar gilt die Label-Pflicht für digitale Inhalte nicht, die allgemeine Informationspflicht über Gewährleistungsrechte bleibt jedoch bestehen. Der fünfte Fehler ist das Aufschieben der Implementierung bis kurz vor den Stichtag. Testphasen und technische Anpassungen benötigen Vorlaufzeit, und wer erst im September 2026 beginnt, riskiert Fehler und Zeitdruck.

Beachten Sie auch die Abmahnrisiken. Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzorganisationen werden die Einhaltung der neuen Pflichten voraussichtlich genau beobachten. Eine sorgfältige und frühzeitige Umsetzung ist der beste Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

Kritische Stimmen: Was Sie über die Diskussion um die neuen Labels wissen sollten

Die neuen Kennzeichnungspflichten sind nicht unumstritten. Der Händlerbund, eine der größten Interessenvertretungen des Online-Handels in Deutschland, kritisiert die Regelungen deutlich und spricht von "Label-Flut und Bürokratiewahn". Diese Einschätzung teilen viele Händler, insbesondere kleinere Online-Shops, die den zusätzlichen Implementierungsaufwand als unverhältnismäßig empfinden. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Detailtiefe der Vorgaben und den administrativen Aufwand, der mit der Umsetzung verbunden ist.

Es gibt auch ungeklärte Fragen, die für Unsicherheit sorgen. Die genaue Platzierung an der Kasse ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, was zu unterschiedlichen Interpretationen führt. Positiv aus Sicht der Händler ist hingegen die fehlende Nachforschungspflicht bei Herstellergarantien. Diese Regelung entlastet den Handel spürbar und verhindert, dass Händler für Versäumnisse der Hersteller haften. Trotz aller Kritik gilt: Die Umsetzung bis September 2026 ist Pflicht. Wer sich frühzeitig kümmert, minimiert Risiken und Aufwand und kann die neuen Anforderungen als Chance für mehr Transparenz und Kundenvertrauen nutzen.

Fazit: Jetzt handeln und entspannt in die Zukunft blicken

Die neuen Gewährleistungs- und Garantielabel ab dem 27. September 2026 bringen für Händler in Deutschland spürbare Veränderungen. Das Gewährleistungslabel ist für fast alle B2C-Händler physischer Waren verpflichtend, das GARAN-Label kommt nur unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz. Die Deadline ist verbindlich, und wer früh umstellt, vermeidet Stress und Abmahnrisiken. Die Umsetzung ist mit den offiziellen Vorlagen und einer strukturierten Vorgehensweise gut machbar. Nutzen Sie die verbleibende Zeit für eine saubere Implementierung. Ihre Kunden profitieren von mehr Transparenz, und Sie positionieren sich als vertrauenswürdiger Anbieter. Bei Unsicherheiten hilft eine kostenlose Erstberatung, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Geschäftsmodell zu klären und eine rechtssichere Lösung zu entwickeln.

Weitere News