Barrierefreiheit für Ihre Website

Barrierefreiheit im Internet: Pflicht ab 2025 – Was Unternehmen wissen müssen

Eine Notwendigkeit im Zeitalter der Digitalisierung

Wer muss meine Website barrierefrei sein?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auf dem European Accessibility Act (EAA) basiert. Dieses Gesetz verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen, einschließlich jener mit Behinderungen, uneingeschränkten Zugang zum digitalen Raum zu ermöglichen.

Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?

Das BFSG richtet sich an öffentliche und private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die direkt an Verbraucher verkauft werden. Dazu zählen unter anderem Websites mit Webshops, Kontaktformularen oder Terminbuchungssystemen. Reine B2B-Angebote und private Websites sind vom BFSG ausgenommen, ebenso wie Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro.

Welche Anforderungen gelten ab Juni 2025?

Die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote basiert auf standardisierten Anforderungen, die in der EU-Norm EN 301 549 beschrieben sind. Diese orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Wesentliche Anforderungen umfassen:

  • Strukturierte und verständliche Inhalte: Texte müssen klar und gut strukturiert sein, um auch mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern zugänglich zu sein.
  • Barrierearme Benutzeroberflächen: Elemente wie Formulare, Buchungstools oder Online-Shops müssen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder motorischen Einschränkungen nutzbar sein.
  • Dienste von Drittanbietern: Externe Dienste, die auf der Website eingebunden sind, wie Videos oder Karten, müssen barrierefrei gestaltet werden.

Zudem sind Unternehmen verpflichtet, eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese soll transparent darlegen, welche Bereiche bereits barrierefrei sind und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt. Die Erklärung selbst muss ebenfalls barrierefrei zugänglich sein. Darüber hinaus muss die Website eine separate barrierefreie Kontaktmöglichkeit bieten, über die Nutzer Barrieren melden können.

Wie können Unternehmen die Einhaltung der Anforderungen prüfen?

Unternehmen können ihre Website selbst auf Barrierefreiheit prüfen oder einen professionellen Test beauftragen. Eine Selbstbewertung ermöglicht es, erste Schwachstellen schnell zu identifizieren. Für eine detaillierte Analyse bietet sich ein BFSG-Test an, bei dem Experten die Website prüfen und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geben.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ethisch sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft. Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass mehr Menschen Zugang zu Inhalten und Diensten erhalten – darunter auch eine wachsende Anzahl älterer Menschen und Nutzer mit Behinderungen. Das bedeutet, dass barrierefreie Websites potenziell eine größere Zielgruppe erreichen können.

Wie können Unternehmen digitale Barrierefreiheit umsetzen?

Um eine Website barrierefrei zu gestalten, sollten Unternehmen folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund: Ein hoher Kontrast erleichtert die Lesbarkeit, insbesondere für Menschen mit Sehschwierigkeiten.
  • Bedienbarkeit über die Tastatur: Alle interaktiven Elemente sollten über die Tastatur nutzbar sein, sodass auch Nutzer ohne Maus die Website navigieren können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Durch die Verwendung von alternativen Texten für Bilder und eine klare Strukturierung der Überschriften können Screenreader die Inhalte besser erfassen und wiedergeben.
  • Einfache und verständliche Sprache: Kurze Sätze und die Vermeidung komplexer Fachbegriffe helfen, die Inhalte für alle Nutzer zugänglich zu machen.
  • Barrierefreie Formulare: Formulare sollten gut strukturiert und die Felder klar beschriftet sein, um eine einfache Bedienung zu gewährleisten.

Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Die Marktüberwachungsbehörden sind für die Kontrolle der Einhaltung des BFSG zuständig. Bei Verstößen können sie Anpassungen verlangen und bei schwerwiegenden Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 € verhängen. Zudem kann ein Verstoß gegen das BFSG wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts von einem anderen Marktteilnehmer abgemahnt werden.

Zu den Hauptprinzipien der Barrierefreiheit gehören:

Wahrnehmbarkeit:

Informationen sollten in verschiedenen Wahrnehmungsmöglichkeiten präsentiert werden (z. B. Textalternativen für Bilder für sehbehinderte Nutzer).

Bedienbarkeit:

Die Benutzeroberfläche und die Navigation sollten konsistent und benutzerfreundlich sein.

Verständlichkeit:

Die Informationen und Bedienungselemente sollten klar und einfach verständlich sein.

Robustheit:

Die Website sollte so gestaltet sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, korrekt interpretiert werden kann.

Um sicherzustellen, dass Websites diese Prinzipien umsetzen, haben viele Länder Gesetze erlassen, die die Barrierefreiheit von Websites regeln. So wird beispielsweise ab dem 28. Juni 2025 in vielen Regionen die Einhaltung bestimmter Barrierefreiheitsstandards verpflichtend sein. Unternehmen und Organisationen, die sich nicht an diese Vorschriften halten, können mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Diese gesetzlichen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der digitale Raum für alle zugänglich ist und niemand aufgrund von Barrieren ausgeschlossen wird. Damit wird nicht nur die Gleichberechtigung gefördert, sondern auch ein breiterer Markt für Dienstleistungen und Produkte geschaffen.

Checkliste für eine Barrierefreie Website

Um sicherzustellen, dass eine Website den gesetzlichen Anforderungen und den Prinzipien der Barrierefreiheit entspricht, kann eine Checkliste hilfreich sein:

    1. Alternative Texte für Bilder: Stellen Sie sicher, dass alle Bilder auf der Website mit aussagekräftigen alternativen Texten versehen sind.
    2. Klare Struktur und Navigation: Gewährleisten Sie eine klare Struktur und leicht verständliche Navigation, damit Nutzer einfach durch die Website navigieren können.
    3. Schriftgröße und Farbkontraste: Achten Sie darauf, dass die Schriftgröße anpassbar ist und dass ausreichende Farbkontraste vorhanden sind, um die Lesbarkeit zu verbessern.
    4. Untertitel für Multimedia-Inhalte: Bieten Sie Untertitel für Videos und Audiodateien an, um auch Hörgeschädigten den Zugang zu diesen Inhalten zu ermöglichen.
    5. Formulare und Interaktionselemente: Gestalten Sie Formulare und interaktive Elemente so, dass sie von allen Nutzern einfach bedienbar sind, auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen.
    6. Prüfung mit Barrierefreiheits-Tools: Nutzen Sie automatisierte Barrierefreiheits-Tools, um potenzielle Probleme zu identifizieren und zu beheben.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Websites ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft.
Indem Websites für alle Nutzer zugänglich sind, tragen sie dazu bei, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit im digitalen Raum zu fördern.

Fazit

Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bis zum 28. Juni 2025 ist für viele Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, ihre Reichweite zu erhöhen und die Nutzerzufriedenheit zu steigern. Durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich sind und somit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.

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