webdesign118.de - Barrierefreiheit im Internet Pflicht ab 28.06.2025

Barrierefreiheit für Websites: Pflicht ab 28. Juni 2025 – Was ist zu beachten und wer ist betroffen?

Ab dem 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit im Internet für viele Unternehmen in Deutschland zur gesetzlichen Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt, verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, und warum ist barrierefreies Webdesign nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Barrierefreiheit für Websites, Webzugänglichkeit und die neuen gesetzlichen Standards wissen müssen.

Was ist Barrierefreiheit im Internet?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass digitale Angebote wie Websites für Alle zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Eine barrierefreie Website ermöglicht Menschen mit Behinderungen, Inhalte ohne fremde Hilfe wahrzunehmen, zu bedienen, zu verstehen und zu nutzen. Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Eine zugängliche Website schließt diese Zielgruppe nicht aus und sorgt für ein barrierefreies Internet, das für alle Nutzer zugänglich ist.

Barrierefreiheit Digital geht jedoch über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hinaus. Auch ältere Menschen, Nutzer mit langsamen Internetverbindungen oder Personen mit eingeschränkten digitalen Kenntnissen profitieren von barrierefreiem Design und einer barrierefreien Benutzeroberfläche. Zudem verbessert Barrierefreiheit SEO, da Suchmaschinen wie Google klare Strukturen und barrierefreie Inhalte bevorzugen.

Die gesetzliche Pflicht ab 28. Juni 2025: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten, ihre barrierefreien Internetseiten und Apps nach den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA zu gestalten. Diese Barrierefreiheit Standards umfassen vier zentrale Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos.
  2. Bedienbar: Die barrierefreie Navigation muss auch ohne Maus, z. B. per Tastatur, möglich sein.
  3. Verständlich: Barrierefreie Inhalte müssen klar und einfach zu verstehen sein, z. B. durch den Einsatz von Leichter Sprache.
  4. Robust: Eine barrierefreie Homepage muss mit verschiedenen Geräten und assistiven Technologien wie Barrierefreiheit Screenreader kompatibel sein.

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen wie E-Commerce, Online-Buchungsportale oder Apps anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Für bestehende Inhalte, wie PDFs oder Videos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, gibt es Übergangsfristen bis 2030.

Warum ist Barrierefreiheit für Unternehmen wichtig?

Die Umsetzung von Barrierefreiheit für Websites ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile:

  • Größere Zielgruppe: Eine inklusive Website erreicht mehr Menschen, einschließlich der 7,8 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
  • SEO-Vorteile: Barrierefreiheit SEO fördert bessere Rankings, da Suchmaschinen semantisch korrekten Code, klare Strukturen und barrierefreie Inhalte bevorzugen.
  • Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreies Design macht Websites intuitiver und benutzerfreundlicher für alle.
  • Rechtssicherheit: Verstöße gegen das BFSG können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder Abmahnungen nach sich ziehen.

Wie Unternehmen ihre Website barrierefrei gestalten können

Um eine barrierefreie Homepage zu erstellen, müssen Unternehmen gezielte Maßnahmen ergreifen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Analyse des Ist-Zustands

Führen Sie ein Accessibility-Audit durch, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Kostenlose Tools wie der WAVE Accessibility Checker oder Lighthouse (Teil der Chrome Developer Tools) bieten erste Einblicke. Für eine umfassende Analyse empfiehlt sich die Beauftragung von Experten für Barrierefreiheit Webentwicklung.

2. Umsetzung der WCAG-Richtlinien

Die Barrierefreiheit WCAG auf Level AA ist die Grundlage für das BFSG. Wichtige Maßnahmen umfassen:

  • Alternativtexte für Bilder: Beschreiben Sie Bilder, damit Barrierefreiheit Screenreader diese erfassen können (z. B. „Sonnenuntergang über dem Meer mit orangenen Wolken“).
  • Hohe Farbkontraste: Sorgen Sie für ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Nutzer zu verbessern.
  • Tastaturnavigation: Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen über die Tastatur bedienbar sind.
  • Untertitel und Audiodeskriptionen: Videos müssen mit Untertiteln oder Gebärdensprache versehen sein, um barrierefreies Internet für hörbehinderte Nutzer zu gewährleisten.
  • Semantischer HTML-Code: Eine saubere Code-Struktur erleichtert die Nutzung durch assistive Technologien und verbessert die Barrierefreiheit SEO.

3. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Unternehmen müssen eine barrierefreie Erklärung auf ihrer Website barrierefrei veröffentlichen. Diese beschreibt, wie die Barrierefreiheit umgesetzt wird, und weist auf noch bestehende Barrieren hin. Zudem muss eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren angeboten werden.

4. Schulung der Mitarbeiter

Schulen Sie Ihr Team in barrierefreier Programmierung und der Erstellung von barrierefreien Inhalten. Dies umfasst die Nutzung von Leichter Sprache, logischen Überschriften (H1, H2, etc.) und klaren Navigationselementen.

5. Kontinuierliche Optimierung

Barrierefreiheit Online ist ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Tests und Anpassungen stellen sicher, dass Ihre barrierefreie Webseiten den Standards entsprechen.

Tools und Ressourcen für barrierefreies Webdesign

Für die Umsetzung von inklusivem Webdesign stehen zahlreiche Tools zur Verfügung:

  • WAVE Accessibility Checker: Prüft Websites auf WCAG-Konformität.
  • Lighthouse: Analysiert Barrierefreiheit und Performance.
  • BITV-Test: Überprüft die Einhaltung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
  • KI-Tools: Automatisierte Tools können Alternativtexte generieren oder Audiodateien in Text umwandeln, um die Barrierefreiheit Webentwicklung zu erleichtern.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Unterstützung und FAQs für Unternehmen, die ihre Homepage barrierefrei gestalten möchten.

Barrierefreiheit als Chance

Barrierefreies Webdesign ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Möglichkeit, Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Eine zugängliche Website erhöht die Reichweite, verbessert die Nutzererfahrung und stärkt Ihre Position in Suchmaschinen. Durch die Umsetzung von Barrierefreiheit Standards zeigen Sie soziale Verantwortung und fördern ein barrierefreies Internet, das wirklich für alle zugänglich ist.

Fazit: Jetzt handeln, um fit für 2025 zu sein

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht Barrierefreiheit für Websites ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht. Unternehmen sollten jetzt handeln, um ihre barrierefreie Webseiten rechtzeitig anzupassen. Durch die Umsetzung von Web Accessibility, barrierefreier Navigation und inklusivem Webdesign vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern schaffen eine Website für Alle, die sowohl Nutzern als auch Ihrem Geschäft zugutekommt.

Nutzen Sie die Zeit bis 2025, um Ihre barrierefreie Homepage zu optimieren. Führen Sie ein Accessibility-Audit durch, setzen Sie die WCAG-Richtlinien um und schulen Sie Ihr Team in barrierefreier Programmierung. So machen Sie Ihre barrierefreie Benutzeroberfläche fit für die Zukunft und tragen zu einem inklusiveren Internet bei.

Quellen

  • Aktion Mensch: Barrierefreie Website 2025: Pflichten und Fristen
  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  • SEO-Küche: Barrierefreie Website: Ab 2025 Pflicht für alle?
  • WEVENTURE Blog: Digitale Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 zur Pflicht
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